Neues Krankenkassenwahlrecht – Krankenkasse wechseln bei Arbeitgeberwechsel

Das Krankenkassenwahlrecht bei einem Arbeitgeberwechsel wurde flexibler für den Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse gestaltet. Ein Krankenkassenwechsel ist nun unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Kündigung und die Einhaltung der gewohnten gesetzlichen Bindungsfristen möglich. (Bundessozialgericht – Urteil vom 11.09.2018)

Das Bundessozialgericht hat im September 2018 das Krankenkassenwahlrecht revolutioniert. So ist es einem Arbeitnehmer jetzt auch unter bestimmten Bedingungen möglich, die Krankenkasse vor Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist zu wechseln. Bei Arbeitgeberwechsel kann man nun unter bestimmten Voraussetzungen die Krankenkasse sofort wechseln. Wichtig ist allerdings, dass die achtzehnmonatige Bindungsfrist nicht aufgehoben wurde. Das heißt, man muss in den letzten 18 Monaten durchgängig bei der alten Krankenkasse versichert gewesen sein.

Krankenkassenwahlrecht bei einem Arbeitgeberwechsel

Ein Arbeitgeberwechsel der nahtlos erfolgt, ermöglicht es zum Termin der Änderung direkt die Krankenkasse zu wechseln. Wichtig ist, dass man bereits 18 Monaten bei seiner aktuellen Krankenkasse Mitglied gewesen ist. In diesem Fall muss der alten Krankenkasse nicht separat gekündigt werden. Es muss lediglich binnen der ersten zwei Wochen des Arbeitgeberwechsels die Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse beim neuen Arbeitgeber eingereicht werden. Geschieht dies nicht, löst dies eine erneute Bindungsfrist von 18 Monaten an die bisherige Krankenkasse aus. Es lohnt sich also rechtzeitig einen Antrag bei der neuen Krankenkasse zu stellen.

Versicherte müssen selbst aktiv werden und sollten sich nicht darauf verlassen, dass sie von ihrer Krankenkasse auf diese Kündigungsoption hingewiesen werden.

Ihr Krankenkassenwechsel bei einem Arbeitgeberwechsel

Sie wechseln den Arbeitgeber? Dann können Sie ganz leicht auch Ihre Krankenkasse wechseln. Sofern Sie so oder so über einen Wechsel nachgedacht haben, ist dies eine einfache und unkomplizierte Möglichkeit sehr schnell zu einer neuen Krankenkasse zu wechseln.

Das sollten Sie unbedingt bei einem Arbeitgeberwechsel beachten

Zu beachten ist, dass Sie bereits mindestens 18 Monate bei Ihrer aktuellen Krankenkasse versichert sein müssen. Die Bindungsfrist von 18 Monaten muss stets eingehalten werden. Beachten Sie bitte, das ein Arbeitgeberwechsel immer eine neue Bindungsfrist von weiteren 18 Monaten auslöst. Dieser Punkt wird oft von übersehen.

Beispiel: Kündigen Sie 2 Monate nach dem Arbeitgeberwechsel Ihre aktuelle Mitgliedschaft, wird Ihnen eine Kündigungsbestätigung zugeschickt, die die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in weiteren 16 Monaten bestätigt, was oft auf Unverständnis seitens der Versicherten führt. Es lohnt sich also bei einem Arbeitgeberwechsel auch kurz über die aktuelle Krankenkasse nachzudenken.

Und so funktioniert der Wechsel in eine andere Krankenkasse

Damit der Wechsel klappt, muss lediglich innerhalb von zwei Wochen die Mitgliedsbescheinigung Ihrer neuen Krankenkasse bei Ihrem neuen Arbeitgeber vorliegen. Dafür stellen Sie einfach einen Mitgliedsantrag bei Ihrer neuen Krankenkasse. Die Beantragung sollte rechtzeitig passieren. In der Regel kommt ein Arbeitgeberwechsel ja auch nicht überraschend.

Ihr Vorteil: Sie müssen keine Kündigung versenden und vermeiden die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten zum Monatsende. Eine Kündigungsbestätigung muss also auch nicht eingereicht werden.

Fazit: Stellen Sie also rechtzeitig Ihren Antrag bei Ihrer neuen Krankenkasse! Dieser wird in der Regel sehr zügig bearbeitet. Dennoch benötigt die Kasse natürlich ein paar Tage, um den Antrag zu bearbeiten und die Mitgliedsbescheinigung an Ihren Arbeitgeber zu versenden.

Eine schnelle und sichere Variante ist die Nutzung unseres Wechselservice. Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen und ein Mitarbeiter kümmert sich persönlich um Ihren Krankenkassenwechsel. So vermeiden Sie das Auslösen einer neuen Bindungsfrist bei Ihrer alten Krankenkasse und beantragen sicher und einfach Ihre neue Mitgliedschaft.

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