BKK VerbundPlus kündigen

BKK VerbundPlus kündigen – So kündigen Sie richtig

Wenn Sie der BKK VerbundPlus kündigen wollen, nutzen Sie einfach unsere Kündigungsvorlage. Es wird unbedingt Ihr Name, Ihre Adresse, Ihre Versichertennummer, Datum und natürlich Ihre Unterschrift benötigt. Ergänzt und unterschrieben schicken Sie die Kündigung dann an die BKK VerbundPlus. Nutzen Sie dafür zum Beispiel den Versand per Einschreiben oder andere Wege, die Sie unter den Kontaktdaten finden.  Einen Fax- Sendebericht oder auch eine Empfangsbestätigung sollten Sie sich immer bei der Abgabe einer Kündigung sichern.

BKK VerbundPlus kündigen – Ihre Kündigungsvorlage

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Ganz einfach der BKK VerbundPlus kündigen

BKK VerbundPlus Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist bei der BKK VerbundPlus ist gesetzlich geregelt und unterscheidet sich damit zu keiner anderen Krankenkasse. Es müssen die vollen zwei Monate zum Monatsende eingehalten werden. Sie kündigen also auch bei der BKK VerbundPlus zum letzten Tag des übernächsten Monats. Also im laufenden August zum 31. Oktober des laufenden Jahres.  Am ersten November beginnt dann die Mitgliedschaft bei Ihrer neuen Krankenkasse der Wahl.
Selbst eine Beitragserhöhung der BKK VerbundPlus ermöglicht es nicht, die Kündigungsfrist zu verkürzen. Lediglich die 18monatige Bindungsfrist an die BKK VerbundPlus fällt damit weg. Sie könnten also theoretisch bereits nach 5 Monaten Ihre Mitgliedschaft bei der BKK VerbundPlus kündigen.

BKK VerbundPlus Bindungsfrist

Auch bei der BKK VerbundPlus ist die Bindungsfrist, wie bei allen gesetzlichen Krankenkassen, gesetzlich auf 18 Monate festgesetzt. Nach Ablauf der 18 Monate bei der BKK VerbundPlus ist ein Wechsel der Krankenkasse möglich. Eine Aussetzung dieser Frist ist, wie bereits erwähnt, nur bei einer Erhöhung des Beitragssatzes möglich. Wechseln Sie also zum ersten Dezember eines Jahres zur BKK VerbundPlus und die Beiträge werden zum ersten Januar erhöht, können Sie der BKK VerbundPlus kündigen. Und das, ohne an eine Bindungsfrist gebunden zu sein.

BKK VerbundPlus Kündigungsbestätigung

Nachdem Sie der BKK VerbundPlus gekündigt haben, erhalten Sie nach einer gewissen Zeit Ihre Kündigungsbestätigung. Die Kündigungsbestätigung muss bei Ihrer neuen Krankenkasse eingereicht werden, damit Ihre neue Mitgliedschaft zu Stande kommt. Die Wartezeit auf diese Kündigungsbestätigung kann von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich ausfallen. Es schadet allerdings nicht nach drei Wochen Wartezeit die BKK VerbundPluszu kontaktieren, um nach dem Verbleib der Kündigungsbestätigung nachzufragen. Spätestens vor dem Ablauf des Monats, in dem gekündigt wurde, sollte jedoch nach dem Status der Bearbeitung Ihrer Kündigung bei der BKK VerbundPlus nachgefragt werden. So können Sie notfalls erneut kündigen und verlieren beim Wechsel zu Ihrer neuen Krankenkasse keine Zeit

BKK VerbundPlus Kontakt

BKK VerbundPlus
Zeppelinring 13
88400 Biberach

Telefon: (07351) 18 24 – 0
Fax: (07351) 18 24 – 811
Servicenummer: 0800 2 234 987 (Anrufe aus dem Inland kostenfrei)
E-Mail: biberach@bkkvp.de

BKK VerbundPlus Kündigungsvorlage