Ganz einfach der BKK VerbundPlus kündigen
BKK VerbundPlus Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist bei der BKK VerbundPlus ist gesetzlich geregelt und unterscheidet sich damit zu keiner anderen Krankenkasse. Es müssen die vollen zwei Monate zum Monatsende eingehalten werden. Sie kündigen also auch bei der BKK VerbundPlus zum letzten Tag des übernächsten Monats. Also im laufenden August zum 31. Oktober des laufenden Jahres. Am ersten November beginnt dann die Mitgliedschaft bei Ihrer neuen Krankenkasse der Wahl.
Selbst eine Beitragserhöhung der BKK VerbundPlus ermöglicht es nicht, die Kündigungsfrist zu verkürzen. Lediglich die 18monatige Bindungsfrist an die BKK VerbundPlus fällt damit weg. Sie könnten also theoretisch bereits nach 5 Monaten Ihre Mitgliedschaft bei der BKK VerbundPlus kündigen.
BKK VerbundPlus Bindungsfrist
Auch bei der BKK VerbundPlus ist die Bindungsfrist, wie bei allen gesetzlichen Krankenkassen, gesetzlich auf 18 Monate festgesetzt. Nach Ablauf der 18 Monate bei der BKK VerbundPlus ist ein Wechsel der Krankenkasse möglich. Eine Aussetzung dieser Frist ist, wie bereits erwähnt, nur bei einer Erhöhung des Beitragssatzes möglich. Wechseln Sie also zum ersten Dezember eines Jahres zur BKK VerbundPlus und die Beiträge werden zum ersten Januar erhöht, können Sie der BKK VerbundPlus kündigen. Und das, ohne an eine Bindungsfrist gebunden zu sein.
BKK VerbundPlus Kündigungsbestätigung
Nachdem Sie der BKK VerbundPlus gekündigt haben, erhalten Sie nach einer gewissen Zeit Ihre Kündigungsbestätigung. Die Kündigungsbestätigung muss bei Ihrer neuen Krankenkasse eingereicht werden, damit Ihre neue Mitgliedschaft zu Stande kommt. Die Wartezeit auf diese Kündigungsbestätigung kann von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich ausfallen. Es schadet allerdings nicht nach drei Wochen Wartezeit die BKK VerbundPluszu kontaktieren, um nach dem Verbleib der Kündigungsbestätigung nachzufragen. Spätestens vor dem Ablauf des Monats, in dem gekündigt wurde, sollte jedoch nach dem Status der Bearbeitung Ihrer Kündigung bei der BKK VerbundPlus nachgefragt werden. So können Sie notfalls erneut kündigen und verlieren beim Wechsel zu Ihrer neuen Krankenkasse keine Zeit