Ihre AOK Niedersachsen Kündigung und alles was Sie dazu wissen müssen
Kündigungsmöglichkeiten
Ordentliche Kündigung
Unter einer ordentlichen Kündigung der AOK Niedersachsen versteht man die reguläre Kündigung unter Einhaltung der zweimonatigen Kündigungsfrist. Bei einer regulären Kündigung ist zudem die achtzehnmonatige Bindungsfrist einzuhalten.
Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Erhöhung des Zusatzbeitrags
Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht. In diesem Fall könnten Sie der AOK Niedersachsen außerordentlich kündigen. Ihr Vorteil ist, dass bei einer Beitragserhöhung die achtzehnmonatige Bindungsfrist entfällt. An die normale Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten müssen Sie sich dennoch halten.
TIPP: Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Beitragserhöhung besteht nur innerhalb von 2 Monaten nachdem Ihre Krankenkasse Sie über die Erhöhung informiert hat. Spätestens bis zum Ablauf des Monats, in dem der Zusatzbeitrag erhöht wurde, müssen Sie die Kündigung einreichen.
Kündigung wegen Arbeitgeberwechsel
Bei einem Arbeitgeberwechsel können Sie die Krankenkasse wechseln auch ohne eine Kündigung an die AOK Niedersachsen zu senden. Wichtig ist nur, dass Sie bereits achtzehn volle Monate bei der AOK Niedersachsen versichert waren und die achtzehnmonatige Bindungsfrist eingehalten haben.
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist bei der AOK Niedersachsen ist gesetzlich geregelt und unterscheidet sich nicht zu anderen Krankenkassen. Es müssen die vollen zwei Monate zum Monatsende eingehalten werden. Sie kündigen also auch bei der AOK Niedersachsen zum letzten Tag des übernächsten Monats.
Beispiel: Versenden Sie Ihre Kündigung im laufenden August, kündigen Sie zum 31. Oktober. Am ersten November beginnt dann die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse Ihrer Wahl.
Selbst eine Beitragserhöhung ermöglicht es nicht, die Kündigungsfrist zu verkürzen. Lediglich die achtzehnmonatige Bindungsfrist an die AOK Niedersachsen fällt damit weg. Sie könnten also theoretisch bereits nach 5 Monaten Ihre Mitgliedschaft bei der AOK Niedersachsen kündigen.
Bindungsfrist
Auch bei der AOK Niedersachsen ist die Bindungsfrist, wie bei allen gesetzlichen Krankenkassen, gesetzlich auf 18 Monate festgesetzt. Nach Ablauf der 18 Monate bei der AOK Niedersachsen ist ein Wechsel der Krankenkasse mittels einer ordentlichen Kündigung möglich.
Kündigungsbestätigung
Wenn Sie der AOK Niedersachsen gekündigt haben, erhalten Sie nach einer gewissen Zeit Ihre Kündigungsbestätigung. Die Kündigungsbestätigung muss bei Ihrer neuen Krankenkasse eingereicht werden, damit Ihre neue Mitgliedschaft zu Stande kommt. Die Wartezeit auf diese Kündigungsbestätigung kann von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich ausfallen.
Sie werden eventuell das eine oder andere Schreiben erhalten. Achten Sie darauf, dass Sie die „Kündigungsbestätigung nach § 175…“ an Ihre neue Krankenkasse weiterleiten. Nur mit diesem Schreiben kommt Ihre neue Mitgliedschaft zu Stande.
TIPP: Sie haben noch keine Kündigungsbestätigung erhalten? Dann sollten Sie spätestens vor dem Ablauf des Monats, in dem Sie Ihre Kündigung verschickt haben, nach dem Status der Bearbeitung Ihrer Kündigung nachfragen. So können Sie notfalls erneut kündigen und verlieren beim Wechsel zu Ihrer neuen Krankenkasse nicht unnötig Zeit.