AOK Bremen/Bremerhaven kündigen

AOK Bremen/Bremerhaven kündigen – So kündigen Sie richtig

Wenn Sie der AOK Bremen/Bremerhaven kündigen wollen, nutzen Sie einfach unsere Kündigungsvorlage. Es wird unbedingt Ihr Name, Ihre Adresse, Ihre Versichertennummer, Datum und natürlich Ihre Unterschrift benötigt. Ergänzt und unterschrieben schicken Sie die Kündigung dann an die AOK Bremen/Bremerhaven. Nutzen Sie dafür zum Beispiel den Versand per Einschreiben oder andere Wege, die Sie unter den Kontaktdaten finden.  Einen Fax- Sendebericht oder auch eine Empfangsbestätigung sollten Sie sich immer bei der Abgabe einer Kündigung sichern.

AOK Bremen/Bremerhaven kündigen – Vorlage

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AOK Bremen/Bremerhaven Kontakt

AOK Bremen/Bremerhaven
Bürgermeister-Smidt-Straße 95
28195 Bremen

Tel: 0421 – 17610
Fax: 0421 1761-91991

AOK Bremen/Bremerhaven Kündigungsvorlage

Ganz einfach der AOK Bremen/Bremerhaven kündigen

AOK Bremen/Bremerhaven Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist bei der AOK Bremen/Bremerhaven ist gesetzlich geregelt und unterscheidet sich damit zu keiner anderen Krankenkasse. Es müssen die vollen zwei Monate zum Monatsende eingehalten werden. Sie kündigen also auch bei der AOK Bremen/Bremerhaven zum letzten Tag des übernächsten Monats. Also im laufenden August zum 31. Oktober des laufenden Jahres.  Am ersten November beginnt dann die Mitgliedschaft bei Ihrer neuen Krankenkasse der Wahl.
Selbst eine Beitragserhöhung der AOK Bremen/Bremerhaven ermöglicht es nicht, die Kündigungsfrist zu verkürzen. Lediglich die 18monatige Bindungsfrist an die AOK Bremen/Bremerhaven fällt damit weg. Sie könnten also theoretisch bereits nach 5 Monaten Ihre Mitgliedschaft bei der AOK Bremen/Bremerhaven kündigen.

AOK Bremen/Bremerhaven Bindungsfrist

Auch bei der AOK Bremen/Bremerhaven ist die Bindungsfrist, wie bei allen gesetzlichen Krankenkassen, gesetzlich auf 18 Monate festgesetzt. Nach Ablauf der 18 Monate bei der AOK Bremen/Bremerhaven ist ein Wechsel der Krankenkasse möglich. Eine Aussetzung dieser Frist ist, wie bereits erwähnt, nur bei einer Erhöhung des Beitragssatzes möglich. Wechseln Sie also zum ersten Dezember eines Jahres zur AOK Bremen/Bremerhaven und die Beiträge werden zum ersten Januar erhöht, können Sie der AOK Bremen/Bremerhaven kündigen. Und das, ohne an eine Bindungsfrist gebunden zu sein.

AOK Bremen/Bremerhaven Kündigungsbestätigung

Nachdem Sie der AOK Bremen/Bremerhaven gekündigt haben, erhalten Sie nach einer gewissen Zeit Ihre Kündigungsbestätigung. Die Kündigungsbestätigung muss bei Ihrer neuen Krankenkasse eingereicht werden, damit Ihre neue Mitgliedschaft zu Stande kommt. Die Wartezeit auf diese Kündigungsbestätigung kann von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich ausfallen. Es schadet allerdings nicht, nach drei Wochen Wartezeit die AOK Bremen/Bremerhaven zu kontaktieren, um nach dem Verbleib der Kündigungsbestätigung nachzufragen. Spätestens vor dem Ablauf des Monats, in dem gekündigt wurde, sollte jedoch nach dem Status der Bearbeitung Ihrer Kündigung nachgefragt werden. So können Sie notfalls erneut kündigen und verlieren beim Wechsel zu Ihrer neuen Krankenkasse keine Zeit

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