Ganz einfach der AOK Baden-Württemberg kündigen
AOK Baden Württemberg Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist bei der AOK Baden Württemberg ist gesetzlich geregelt und unterscheidet sich damit zu keiner anderen Krankenkasse. Es müssen die vollen zwei Monate zum Monatsende eingehalten werden. Sie kündigen also auch bei der AOK Baden Württemberg zum letzten Tag des übernächsten Monats. Also im laufenden August zum 31. Oktober des laufenden Jahres. Am ersten November beginnt dann die Mitgliedschaft bei Ihrer neuen Krankenkasse der Wahl.
Selbst eine Beitragserhöhung der AOK Baden Württemberg ermöglicht es nicht, die Kündigungsfrist zu verkürzen. Lediglich die 18monatige Bindungsfrist an die AOK Baden Württemberg fällt damit weg. Sie könnten also theoretisch bereits nach 5 Monaten Ihre Mitgliedschaft bei der AOK Baden Württemberg kündigen.
AOK Baden Württemberg Bindungsfrist
Auch bei der AOK Baden Württemberg ist die Bindungsfrist, wie bei allen gesetzlichen Krankenkassen, gesetzlich auf 18 Monate festgesetzt. Nach Ablauf der 18 Monate bei der AOK Baden Württemberg ist ein Wechsel der Krankenkasse möglich. Eine Aussetzung dieser Frist ist, wie bereits erwähnt, nur bei einer Erhöhung des Beitragssatzes möglich. Wechseln Sie also zum ersten Dezember eines Jahres zur AOK Baden Württemberg und die Beiträge werden zum ersten Januar erhöht, können Sie der AOK Baden Württemberg kündigen. Und das, ohne an eine Bindungsfrist gebunden zu sein.
AOK Baden Württemberg Kündigungsbestätigung
Sie haben der AOK Baden Württemberg gekündigt? Dann erhalten Sie nach einer gewissen Zeit Ihre Kündigungsbestätigung, die Sie bei Ihrer neuen Krankenkasse einreichen müssen. Nur so kommt Ihre Mitgliedschaft bei Ihrer neuen Krankenkasse zu Stande. Die Wartezeit auf diese Kündigungsbestätigung kann von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren. Es liegt aber auch manchmal einfach daran, ob gerade viele Versicherte Ihre Krankenkasse wechseln. Dennoch können Sie auch bei der AOK Baden Württemberg spätestens nach drei Wochen durchaus mal fragen, ob Ihre Kündigung denn auch angekommen ist und bearbeitet wird. Spätestens vor dem Ablauf des Monats, in dem gekündigt wurde, sollte jedoch nach dem Status der Bearbeitung Ihrer Kündigung bei der AOK Baden Württemberg nachgefragt werden, um die Kündigung notfalls erneut absenden zu können.