Krankenkassen Beitragsvergleich
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Der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen wurde zum 01.01.2015 in Deutschland eingeführt. Mit Hilfe des Zusatzbeitrags können sich die gesetzlichen Krankenkassen differenzieren. Der Zusatzbeitrag wird von jeder Krankenkasse individuell festgelegt, wohingegen der Grundbeitragssatz in Höhe von 14,6 % bei allen Krankenkassen identisch ist.
Kostensteigerungen im Gesundheitssystem und bei den Krankenkassen werden über den Zusatzbeitrag ausgeglichen, da der Grundbeitragssatz bis auf Weiteres festgeschrieben ist. Der durch den Zusatzbeitrag ermöglichte Wettbewerb zwischen den Krankenkassen soll Kostensteigerungen begrenzen und so die Gesamtkosten für die Versicherten in Grenzen halten.
Der aktuelle durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2022 bei 1,3 %.
Seit 2019 wird der Zusatzbeitrag im gleichen Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt. Bislang hatte nur er Arbeitnehmer den Beitrag zahlen müssen. Eine Gesetzesänderung schafft nun endlich Parität. So werden nun beide Parteien in gleicher Höhe belastet.
Ein Beitragsvergleich der Krankenkassen kann dem Versichertem viel Geld sparen, denn die Kosten im Gesundheitssystem steigen immer weiter. Das ist nur ein Grund für die steten Beitragserhöhungen der Krankenkassen. In der Regel erhöhen die Krankenkassen die Beiträge gern zum Jahreswechsel. Es gibt aber auch Ausnahmen. Eine Beitragserhöhung kann einen Versicherten jederzeit treffen. Die Krankenkassen haben nur die Möglichkeit den Zusatzbeitrag zu erhöhen. Der Grundbeitrag wird von Gesetzgeber festgelegt und liegt bei 14,6 %.
Der Beitragssatz bezieht sich immer auf Ihr Bruttoeinkommen und setzt sich aus dem einheitlichen Grundbeitrag in Höhe von 14,6 % und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag von durchschnittlich 1,3 % zusammen. Der Gesetzgeber möchte über den Zusatzbeitrag Wettbewerb zwischen den Krankenkassen fördern um dadurch insgesamt geringerer Kosten für alle zu erzielen.
Der Grundbeitrag wird jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber (7,3 %) und Arbeitnehmer (7,3 %) getragen, während der Zusatzbeitrag (durchschnittlich 1,3 %) komplett von den Arbeitnehmern bezahlt werden muss. Erhöht eine Krankenkasse den Zusatzbeitrag, geht das also ausschließlich zu Lasten der Arbeitnehmer.
Sie sollten daher prüfen ob sich ein Krankenkassenwechsel schon allein wegen geringerer Beiträge für Sie lohnt. Wechseln Sie von einer überdurchschnittlich teuren Kasse zu einer unterdurchschnittlich teuren Kasse, sind 30 – 40 Euro Ersparnis pro Monat möglich. Zudem werden teure Kassen gezwungen ihre Kosten, vor allem für die Verwaltung, in den Griff zu bekommen, wenn viele Versicherte von den teuren Krankenkassen weg wechseln. Sie sollten bei Ihrer Entscheidung aber immer auch die Leistungen der Krankenkasse im Blick behalten, wobei die grundlegenden Leistungen (97%) bei den Krankenkassen identisch sind.
Sie können nach 12-monatiger Mitgliedschaft in Ihrer Krankenkasse jederzeit die Krankenkasse wechseln. Bei einer Beitragserhöhung haben Sie zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht. Sie können damit auch schon vor Ablauf der 12 Monate die Krankenkasse wechseln.