Krankenkasse kündigen, weil der Beitrag steigt

Ihr Recht bei einer Beitragserhöhung

 

Kündigungsmöglichkeiten bei Erhöhung des Zusatzbeitrags

Grundsätzlich kann man zwischen der ordentlichen Kündigung und der außerordentlichen Kündigung unterscheiden.

Ordentliche Kündigung

Sind Sie schon 18 Monate oder länger Ihrer jetzigen Krankenkasse versichert, können Sie ordentlich kündigen. Hier ist es auch nicht relevant wann und ob Ihre Krankenkasse Sie über die Erhöhung des Zusatzbeitrages 2017 informiert hat. Mit einer Frist von zwei vollen Kalendermonaten können Sie ihre Krankenkasse kündigen. Beispiel: Sie erfahren am 15.01.2017 von der Erhöhung des Zusatzbeitrags 2017 und wollen in eine günstigere Kasse wechseln. Sie sollten dann im Januar die bestehende Kasse (Eingang bei der Krankenkasse) kündigen zum 30. April 2017. Februar und März sind das die 2-monatige Kündigungsfrist. Ihre neue Krankenkasse kann dann zum 01. April beantragt werden.

Außerordentliche Kündigung mit Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung des Zusatzbeitrag 2017

Das Sonderkündigungsrecht tritt dann in Kraft, wenn Sie noch keine 18 Monate in Ihrer jetzigen Krankenkasse versichert sind und Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erstmalig erhebt oder den Zusatzbeitrag erhöht. Dann gilt folgender Ablauf:

  • Die Krankenkasse muss ihre Versicherten im Vormonat des Inkrafttretens über die Erhöhung des Zusatzbeitrags informieren. Beispiel: Die Kasse erhöht den Zusatzbeitrag für den Beitragsmonat Februar, dann müssen Sie als Versicherte spätestens am 31. Januar darüber informiert werden.
  • Sie haben dann den kompletten Februar Zeit die Kündigung an Ihre Krankenkasse zu senden.
  • Die 2-monatige Kündigungsfrist gilt auch beim Sonderkündigungsrecht. In unserem Beispiel wären das wieder der Februar und der März. Sie kündigen also zum 31. März 2017.
  • Bis allerspätestens 31.März 2017 muss auch der neue Mitgliedschaftsantrag bei Ihrer neuen Kasse sein. Die Mitgliedschaft in Ihrer neuen günstigeren Krankenkasse beginnt dann am 1. April.

Außerordentliche Kündigung trotz Wahltarif

Viele Krankenkassen bieten ihren Versicherten sogenannte Wahltarife an. Durch Wahltarife können Versicherte z.B. Beiträge zurückerstattet bekommen wenn Sie in einem Jahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Oft sind diese Wahltarife mit Laufzeiten bzw. Bindungsfristen verbunden. Das außerordentliche Kündigungsrecht wird dadurch allerdings nicht außer Kraft gesetzt. Sie können also trotz Wahltarif Ihre bestehende Krankenkasse außerordentlich kündigen wenn sie den Zusatzbeitrag erhöht.

Ihr Zeitfenster für die außerordentliche Kündigung

Das Zeitfenster in dem eine außerordentliche Kündigung aufgrund der Erhöhung des Zusatzbeitrags möglich ist, ist sehr eng. Es beginnt an dem Tag an dem Sie über die Erhöhung oder erstmaligen Erhebung des Zusatzbeitrags informiert wurden und endet am letzten Tag des Monats in dem der neue Zusatzbeitrag erstmals erhoben wurde.
Beispiel: Die Krankenkasse informiert Sie am 07.01.2017 über die Anhebung des Zusatzbeitrags im Februar. Dann können Sie Ihre bestehende Krankenkasse zwischen dem 07.01.2017 und dem 28.02.2017 außerordentlich kündigen.

Sonderfall: Die Krankenkasse informiert Sie zu spät, falsch oder gar nicht über die Erhöhung des Zusatzbeitrags 2017 – folgt