Versicherungspflichtgrenze

Versicherungspflichtgrenze 2019 – Das ändert sich

Versicherungspflichtgrenze allgemein

Die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt, bestimmt bis zu welcher Höhe des regelmäßigen Gehalts Versicherungspflicht besteht. Das bedeutet, dass der Versicherte bis zu der Höhe der aktuellen Versicherungspflichtgrenze in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist. Übersteigt das regelmäßige Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers die Versicherungspflichtgrenze, besteht die Möglichkeit der Privaten Krankenversicherung oder eine gesetzliche Krankenkasse als freiwillig Versicherter zu nutzen. Der Beitrag für die gesetzliche Krankenkasse ist zudem durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. So zahlt man als freiwillig Versicherter einen weiterhin günstigen Beitrag und das selbst bei steigendem Gehalt.

Versicherungspflichtgrenze 2019

Die Versicherungspflichtgrenze für gesetzlich Versicherte hat sich auf monatlich 5.062,50 Euro erhöht. Das jährliche maximale Bruttogehalt liegt damit bei 60.750 Euro. Steigt Ihr Gehalt an und Sie bleiben in der Gesetzlichen Krankenversicherung ändert sich lediglich Ihr “Status” von pflichtversichert auf freiwillig versichert bei Ihrer aktuellen Krankenkasse. Mehr ändert sich nicht. Sie haben aber natürlich, ab dem Zeitpunkt der regelmäßigen Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze, die Möglich sich in einer Privaten Krankenversicherung abzusichern.