Beitragsbemessungsgrenze

Beitragsbemessungsgrenze 2019 – Das ändert sich

Beitragsbemessungsgrenze allgemein

Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt die maximale Berechnungsgrundlage für die Berechnung Ihrer Krankenkassenbeiträge. Verdienen Sie oberhalb der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze, zahlen Sie für diesen Anteil Ihres Bruttogehalts keinen zusätzlichen Krankenkassenbeitrag.

Beitragsbemessungsgrenze 2019

Die Beitragsbemessungsgrenze für gesetzlich Versicherte hat sich auf monatlich 4.537,50 Euro erhöht. Das jährliche maximale Bruttogehalt liegt damit bei 54.450 Euro.